Hinweisgebersystem

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Nach dem am 2. Juli 2023 in Kraft getretenen Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) können sich natürliche Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen wenden und diese Verstöße unter dem in diesem Gesetz vorgegebenen Schutz melden oder offenlegen. Ziel des HinSchG ist es, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor Benachteiligungen zu schützen und ihnen Rechtssicherheit zu geben. Dazu gehört auch der bestmögliche Schutz ihrer Identität.

Wie unser Hinweisgebersystem funktioniert

Wenn etwas wirklich schief läuft, sind Mitarbeiter und/oder Geschäftspartner meistens die Ersten, denen Missstände auffallen. Dabei empfinden viele der Betroffenen ein Pflichtgefühl, dies zu melden. Mit dem digitalen Hinweisgebersystem hintcatcher möchten wir Vertrauen schaffen und es Hinweisgebern möglichst einfach machen, Hinweise über die digitale Meldestelle sicher und auf Wunsch anonym an Verantwortliche unserer Organisation, oder alternativ an die untenstehend aufgeführten externen Meldestellen, zu übermitteln.

Unsere Meldewege für Hinweisgeber

Interne Meldestelle

Mit dem digitalen Hinweisgebersystem hintcatcher nehmen wir Hinweise entgegen, managen Risiken und kommunizieren auf Wunsch anonym mit unseren Hinweisgebern (Beschäftigte, Patienten, Kunden, Lieferanten).

Nachfolgender Link führt Sie zu der Meldestelle unseres Hinweisgebersystems

https://report.hintcatcher.com/I6FfCCsdQBvwKry5W7Ux/

Externe Meldestellen